Gebäude-Versicherung einer Eigentumswohnung: Wie geht das eigentlich?

Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, muss keine separate Gebäude-Versicherung für seine Wohnung abschließen.

Die Versicherung des Gebäudes läuft über die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Versicherungsprämie wird vom Konto der WEG abgebucht und die Eigentümer bezahlen sie über die Jahresabrechnung (bzw. über die Hausgeld-Vorschüsse).

Wohnungseigentum ist ja sehr speziell: Das Gebäude besteht aus Sondereigentum (Innenseite Ihrer Wohnung) und Gemeinschaftseigentum (Dach, Haustür, Fenster, tragende Wände, …). Die Gebäude-Versicherung bezieht sich auf alles, ebenso auf Ihre Wohnung wie auf das ganze Haus. Sie müssen keine separate Gebäudeversicherung für Ihre Wohnung abschließen. Allerdings versichert so eine „Sachversicherung“ nur die „Sache“ namens Gebäude, also alles, was fest mit dem Grundstück verbunden ist (z.B. Wände, Böden, Decken, Türen, Fenster, Leitungen, …).

Etwas anderes ist die Hausratversicherung, die sog. „Inhaltsversicherung“. Die versichert alles, was drin ist in der Wohnung. Wenn es z.B. einen Wasserschaden gäbe, dann sind die Leitungen und Mauern etc. über die Gebäude-Versicherung versichert und werden getrocknet, renoviert etc. Aber wenn Ihr Wohnzimmertisch nass wird und aufquillt etc., dann ist er von der Inhaltsversicherung abgedeckt, aber nicht von der Gebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung wird dann nämlich nicht zahlen. Ich habe bei Versicherungsexperten aufgeschnappt, dass sie für die Gebäudeversicherung manchmal auch „F-LW-S-H“ sagen, also Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel. Viele WEGs haben auch eine Elementarversicherung, z.B. gegen Erdbeben.

Warum man nach einem Sturm immer das Dach kontrollieren lassen sollte. Foto: Stephan Walochnik

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