Mietvertrag, DSGVO, Formblätter und Bürokratie

Das ist ja mal richtig schiefgegangen: Eigentlich war die Datenschutz-Grundverordnung dafür gedacht, dass amerikanische Großkonzerne (Google, Amazon, Facebook) nicht mehr in unseren persönlichen Daten herumschnüffeln und sie sorglos weitergeben.

Nun gut, ich konnte Google erst nach Klick auf „ich stimme zu“ wieder benutzen. Fertig.

Hatte ich eine Wahl? Nö. Ich brauche zumindest Google, manchmal auch Amazon zum täglichen Leben, ohne kann ich nicht arbeiten. Also, das war’s. Wozu habe ich noch gleich zugestimmt? Egal, ich bin zu beschäftigt.

So ging es wohl Millionen Menschen. Vermutlich hat es niemand so richtig durchgelesen (abgesehen von ein paar Eulen, die damit aber auch nichts gewonnen haben). Somit ist die DSGVO mal ordentlich am Ziel vorbeigeflattert.

Bei jedem Arztbesuch muss man seitdem irgendwelche Formulare ausfüllen (die können ja wegen Datenschutz nicht mehr vorausgefüllt sein). Wenn ich beim Optiker eine neue Brille bestelle, muss ich unterschreiben, dass man mich anrufen darf, wenn die Brille da ist. Geiler Servicekiller.

Sofern Sie jetzt kein Großkonzern, sondern privater Vermieter sind, wovon ich mal ausgehe: Was machen Sie denn jetzt mit Ihrem Mieter? Sollen Sie als privater Vermieter jetzt einen Fragenkatalog, Informationsblatt oder -broschüre erstellen und die Mieter unterschreiben lassen? Ich persönlich halte das alles für übertrieben. Vor allem private Vermieter und Eigentümergemeinschaft agieren nicht als Konzern. Und: Was wäre eigentlich, wenn der Mieter sich weigert zu unterschreiben oder das auf „später“ vertagt? Der Mietvertrag besteht dann ja trotzdem weiter. Und jetzt? Oder nicht? Sieht das Gesetz für solche lebensnahen Situationen eine Lösung vor? Ich weiß es nicht, aber sicherlich gibt es für solche Fälle überteuerte Seminare, mit denen sich bestimmte … äh… „Verbraucherschützer“ die Taschen vollmachen. Aber egal, Verbraucherschutzorganisationen sind ja über alle Zweifel erhaben, weil sie einem „guten Zweck“ dienen.

Ein Informationsschreiben an den Mieter halte ich für realitätsnäher. Sie könnten ihn z.B. darüber informieren, dass Sie seine Daten getrennt von privaten Daten aufbewahren, nicht verschleudern oder weitergeben und die Daten im Optimalfall auf einer verschlüsselten, externen Festplatte aufbewahren (ich nutze dafür z.B. das kostenlose Programm VeraCrypt).

Man sollte den Mieter wissen lassen,
dass man sorgfältig mit seinen Daten umgeht.

Es versteht sich von selbst, dass man mit den persönlichen Daten des Mieters sorgsam umgeht. Das gebietet aber nicht die DSGVO, sondern der gesunde Menschenverstand, den wir (hoffentlich) schon vorher hatten. Vor allem, was Gehaltsunterlagen und Personalausweise angeht, die man im Rahmen der Mietersuche angefordert hat. Das alles ist wichtig, aber keine neue Erkenntnis.

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