Hydraulischer Abgleich bei Eigentumswohnungen – was passiert da eigentlich?

Ab 2023 müssen Ihre Heizkörper hydraulisch abgeglichen werden, wenn Sie bzw. Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 10 Wohneinheiten und zentraler Gasheizung besitzen – bzw. 6 Wohneinheiten ab 2024. Dabei werden die Heizkörper von einer Fachfirma so aufeinander eingestellt, dass alle die gleiche Wärmeenergie bekommen.

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EnSiMiMaV, so heißt die gesetzliche „Verordnung zur mittelfristigen Sicherstellung der Energieversorgung“. Sie besagt:

  1. Mehrfamilienhäuser mit zentraler Gasheizung und mehr als 10 Wohnungen müssen bis 30.09.2023 einen hydraulischen Abgleich der Heizkörper durchführen lassen.
  2. Gebäude mit mehr als 6 Wohnungen müssen ihn erst bis zum 15.09.2024 umsetzen.
  3. Wohngebäude mit 5 oder weniger Einheiten sind von der Regelung nicht erfasst.

Beim hydraulischen Abgleich werden alle Heizkörper des Gebäudes so aufeinander eingestellt, dass alle Wohnungen gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Bei älteren Systemen ist das keineswegs selbstverständlich.

Bei unregulierten Systemen ohne hydraulischen Abgleich sieht das so aus:

Die Heizung im Keller „gibt Gas“ und im Erdgeschoss kommt die Wärme mit voller Kraft an. Manchmal geben die Heizkörper selbst im abgedrehten Zustand Wärme ab. Wenn Sie im EG wohnen, schwitzen Sie und zahlen natürlich zu hohe Heizkosten, weil der Heizungszähler zu viel Energie erfasst.

Im Dachgeschoss genau das Gegenteil: Wenn Sie hier wohnen, sind Ihre Heizkörper am weitesten von der Heizung entfernt, deswegen kommt bei Ihnen so gut wie keine Wärme mehr an. Sie frieren. Gelegentlich kann es sogar vorkommen, dass auch Sie zu viel bezahlen, weil der Heizkörper voll aufgedreht ist – der Heizkostenverteiler zählt und zählt, obwohl überhaupt keine Energie ankommt.

Die Anwohner der mittleren Wohnungen sind meistens begünstigt, da es hier oft weder zu warm noch zu kalt. Oftmals hört man „aus der Mitte“, dass ein hydraulischer Abgleich gar nicht nötig sei, weil ja alles funktioniert. Das stimmt, aber auch nur aus der Sicht dieser Anwohner, weil die Energieversorgung hier relativ ausgewogen ist.

Was passiert beim hydraulischen Abgleich? Eine sachkundige Person, z.B. ein Heizungsfachbetrieb, stellt alle Heizkörper so aufeinander ein, dass sie gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Dazu nimmt er eine raumweise Berechnung der benötigten Heizlast vor, berechnet also für jeden Heizkörper, wie viel Energie er bekommen müsste, damit es weder zu warm noch zu kalt wird. Es werden z.B. Wärmeleistung, Wassermenge, Vorlauftemperatur, Pumpenleistung und Systemwiderstände berücksichtigt. Am Ende der Berechnungen werden die Erkenntnisse umgesetzt. Am Schluss sehen Sie, dass Ihre Heizkörper neue Ventile und Thermostate haben, und dass die Wärme für Ihre Wohnung ausreicht. Es sind nun alle Heizkörper aufeinander eingestellt.

Möglicherweise empfiehlt man Ihnen, größere Heizkörper einbauen zu lassen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Ein größerer Heizkörper hat eine größere Heizfläche und erzeugt mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur die gleiche Wärme. Bspw. 10 cm höher und 25 cm breiter können da schon viel ausmachen. Im Keller muss die Heizung nicht mehr mit z.B. 60 °C, sondern nur noch mit 55 °C Vorlauftemperatur betrieben werden. Es wird spürbar weniger Gas verbraucht und Sie sparen Kosten. Aber noch einmal: Der Austausch von Heizkörpern ist ein Sonderfall und nicht die Regel.

Am Ende sind alle Heizkörper aufeinander eingestellt und in allen Wohnungen wird es gleich warm. Sie verbrauchen von nun an etwa 10 bis 15 % weniger Heizkosten.

Damit sind wir beim finanziellen Aspekt: Die Kosten eines hydraulischen Abgleichs hängen stark von Ihrem Gebäude ab, daher sollten Sie verschiedene Angebote einholen. Meine Erfahrungswerte bei Häusern zwischen 10 und 20 Wohneinheiten liegen bei einmalig rund. 2.000 bis 4.000 EUR. Es gibt auch Preismodelle, wo z.B. 100 EUR pro Heizkörper angeboten werden, denn schließlich muss die komplexe Energieberechnung je Raum und Heizkörper vorgenommen werden. Übrigens: Die häufig im Internet kursierenden „500 EUR“ beziehen sich auf Einfamilienhäuser und kleine Zweifamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser sind sie zu niedrig angesetzt.

Sie sparen von nun an ca. 10 bis 15% Heizkosten, schließlich sind die Heizkörper nun aufeinander einreguliert und verbrauchen weniger Energie. Die genaue Höhe hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Nehmen wir ein Haus mit 200.000 kWh Gasverbrauch. Eine kWh kostet derzeit rund 10 Cent, ergibt 20.000 EUR Heizkosten p.a. Bei 10% Ersparnis sparen Sie jährlich 2.000 EUR. Die Maßnahme ist nach zwei Jahren bezahlt und ab dem dritten Jahr geht die Ersparnis in Ihre Tasche.

Aber selbst, wenn es weniger als 10% sind – in ein paar Jahren haben Sie die Investition wieder raus.

Übrigens: wenn Sie planen, die Gasheizung auf eine Wärmepumpe umzurüsten, muss ein hydraulischer Abgleich unbedingt gemacht werden, weil die Wärmepumpe ansonsten nicht richtig funktioniert.

Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich – ein Überblick über die „EnSimiMaV“

Neben den Vorschriften bzgl. des 65%-Anteils erneuerbarer Energien in Neugeräten gibt es seit 2023 auch Vorschriften für Bestandsanlagen (betroffen sind zentrale Gasheizungen).

Das bedeutet, dass Gasheizungen in 2023 „geprüft und optimiert“ werden müssen. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden (Einstellen der Heizkörper). Bei Gebäuden mit 10 oder mehr WE bis Herbst 2023, bei Gebäuden mit 6 oder mehr WE erst bis Herbst 2024.

Worum geht es?

Seit ich klein bin, hat die Politik einen regelrechten Hype um Gasheizungen veranstaltet. Sie seien sauber, emissionsarm und umweltschonend. Deswegen sollten sie in allen Wohngebäuden möglichst die „dreckigen“ alten Ölheizungen ersetzen. Im Jahr 2023 werden Gasheizungen auf einmal selbst zum Kellerkind. Wir alle haben viel Geld in die „Modernisierung“ (Umrüstung) unserer Heizungen von Öl auf Gas investiert, aber nun sind sie nach heutiger Sprache „fossil“, „nicht nachhaltig“ und auch nicht „dekarbonisiert“ (stoßen also CO2 aus). Selbst wenn sich die „vorletzte Generation“ mit Sekundenkleber an ihren liebgewonnenen Gasheizungen festklebt, wir bekommen einige neue Pflichten auferlegt. Neben der Pflicht zur 65%igen Nutzung von erneuerbaren Energien gibt es „mittelfristige Maßnahmen“:

Da wir die Abhängigkeit von Russland erkennen, in die wir durch Gazprom-Aufsichtsratsmitglied Gerhard S. (79) geraten sind, werden eilig „Sofortmaßnahmen“ übers Knie gebrochen. Eine davon ist die EnSimiMaV („Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“). Der Name ist so lang, dass er von der Grammatikhilfe von Word moniert wird.

Das Ziel: Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden zur Senkung des Gasverbrauchs. „Alternativen: Keine.“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Sämtliche Maßnahmen seien der möglichst schonenden Effizienzsteigerung und Energieeinsparung dienlich.

Betroffene: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die mit Erdgas ihre Wärme erzeugen. Das bedeutet, dass nur Gasheizungen betroffen sind.

Was ist zu tun? In Kurzform:

Wir müssen unsere Gasheizungen prüfen und optimieren lassen. Außerdem muss bei Gebäuden mit zentraler (!) Gasheizung ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Das bedeutet, dass die Heizlast berechnet wird, um alle Heizkörper im ganzen Haus aufeinander abzustimmen, damit sie gleichmäßig heizen. Das ist teuer und viele Installateurbetriebe können das gar nicht, andere sind bis Ende des Jahres ausgebucht. Trotzdem gelten folgende Fristen:

  • Bei Häusern >10 WE bis 30.09.2023,
  • bei Häusern >6 WE bis 15.09.2024
  • die erste Frist gilt auch für Nichtwohngebäude (Büros, Ämter etc.).

Ein hydraulischer Abgleich kostet um die 100 EUR pro Heizkörper, pro Haus summiert sich das schnell auf 4.000 EUR (Quelle: BMWK).

Die Rechnung:

Es lassen sich „bis zu 15%“ Energie einsparen (Quelle: Viessmann – „bis zu“ bedeutet übrigens Maximum im Optimalfall bei schlecht eingestellter Heizung) – oder eher 5-7% (Quelle: Flurfunk / Installateurbetrieb), weshalb sich die Maßnahme binnen 2 Jahren amortisieren soll (Quelle: Habeck-Ministerium). Die Rechnung geht aber nur auf, wenn die Heizung richtig schlecht eingestellt ist (=15% Ersparnis) und mehr als 13.333 EUR Gaskosten pro Jahr anfallen (15% x 2 Jahre x 13.333 EUR = 3.999,90 EUR Ersparnis).

Ausführlich:

Prüfung der Heizung (§2) bedeutet folgendes:

  1. Alle Parameter richtig eingestellt? (Das sind z.B. Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung usw.)
  2. Ist die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen?
  3. Verwendet die Heizung effiziente Pumpen?
  4. Sind alle Rohre und Armaturen wärmegedämmt?

Optimierung der Heizung (§2) bedeutet folgendes: Wenn Heizungsmonteur, Schornsteinfeger oder Energieberater schon einmal im Haus sind, sollen sie sie direkt optimal einstellen.

  1. Vorlauftemperatur möglichst absenken.
  2. Heizkurve möglichst optimieren.
  3. Nachtabsenkung / Sommerabsenkung / ggfs. Urlaubsabsenkung aktivieren.
  4. Zirkulationsläufe (Warmwasserpumpe) reduzieren.
  5. Absenkung der Warmwassertemperatur („unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes“ = Mindesttemperatur wegen Legionellen).
  6. Absenkung der Grenztemperatur, d.h. ab welcher Außentemperatur die Heizung anspringt.

Hydraulischer Abgleich (§3):

Für Gebäude mit zentraler (!) Gasheizung (also Heizung im Keller für alle) muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden. Man stellt die Heizkörper aufeinander ein, damit nicht die Kellerwohnung die ganze Wärme abbekommt, während es im DG kalt bleibt.

Kosten:

Der hydraulische Abgleich kostet rund 100 EUR pro Heizkörper bzw. rund 4.000 EUR pro Gebäude (je nach Größe), so steht es auch in der Gesetzesbegründung. (Merke: „Alternativen: Keine“). Was wird gemacht?

  1. Raumweise Heizlastberechnung,
  2. Prüfung und Optimierung der Heizflächen (je größer ein Heizkörper / Heizfläche, desto geringer die Vorlauftemperatur, desto geringer der Gasverbrauch),
  3. Durchführung hydraulischer Abgleich (d.h. Einstellung der Heizkörper aufeinander),
  4. Anpassung (=Senkung) der Vorlauftemperatur der Heizung.

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