Aufgrund der steigenden Energiepreise und der Energiewende werde ich immer öfter auf Photovoltaik-Balkonkraftwerke angesprochen. Mieter haben bestimmte Rechte, aber was gilt in Wohnungseigentümergemeinschaften? Folgende Rahmenbedingungen müssen bei WEGs beachtet werden:
- Die Eigentümergemeinschaft muss der Installation zustimmen (§5 WoEigG: Die äußere Gestalt des Gebäudes wird verändert). Das geht einfach über einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung und muss in der Einladung zur EV angekündigt werden!
- Die PV-Anlage muss über den Verwalter der Versicherung gemeldet werden.
Zu den Versicherungen:
- Gebäudeversicherung: Die Anlage müssen Sie über den Verwalter der Gebäude-Versicherung melden (Gefahrerhöhung). Die Gebäudeversicherung deckt u.a. Brandschäden ab, meistens auch Blitzschlag.
- Haftpflicht: Sollte sich ein Panel lösen und runterfallen, ist das ein Haftpflichtschaden. Passiert bei fachgerechter Montage eigentlich nicht. Trotzdem unbedingt melden!
- Haftpflicht bei vermieteter Wohnung: Der Mieter muss die Anlage seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
- Haftpflicht in selbstgenutzter Wohnung: Sie müssen es über den Verwalter der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung melden
Technische Defekte und Ertragsausfälle sind nicht versichert.