Rahmenbedingungen bei Balkon-Solaranlagen in Wohnungs-eigentümergemeinschaften

Aufgrund der steigenden Energiepreise und der Energiewende werde ich immer öfter auf Photovoltaik-Balkonkraftwerke angesprochen. Mieter haben bestimmte Rechte, aber was gilt in Wohnungseigentümergemeinschaften? Folgende Rahmenbedingungen müssen bei WEGs beachtet werden:

  • Die Eigentümergemeinschaft muss der Installation zustimmen (§5 WoEigG: Die äußere Gestalt des Gebäudes wird verändert). Das geht einfach über einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung und muss in der Einladung zur EV angekündigt werden!
  • Die PV-Anlage muss über den Verwalter der Versicherung gemeldet werden.

Zu den Versicherungen:

  • Gebäudeversicherung: Die Anlage müssen Sie über den Verwalter der Gebäude-Versicherung melden (Gefahrerhöhung). Die Gebäudeversicherung deckt u.a. Brandschäden ab, meistens auch Blitzschlag.

  • Haftpflicht: Sollte sich ein Panel lösen und runterfallen, ist das ein Haftpflichtschaden. Passiert bei fachgerechter Montage eigentlich nicht. Trotzdem unbedingt melden!
  • Haftpflicht bei vermieteter Wohnung: Der Mieter muss die Anlage seiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
    • Haftpflicht in selbstgenutzter Wohnung: Sie müssen es über den Verwalter der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung melden

Technische Defekte und Ertragsausfälle sind nicht versichert.

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