Meiner Erfahrung nach verwendet man häufig folgende Umlageschlüssel. Was sinnvoll ist, kommt natürlich immer auf den Einzelfall an – und die Liste ist selbstverständlich nicht allgemeingültig:
| Frischwasser | Personen, Zählerstände, MEA |
| Abwasser | Personen, Zählerstände, MEA |
| Niederschlagswasser | MEA |
| Müllabfuhr | Personen, MEA, Wohnungen |
| Straßenreinigung | Personen, MEA, Wohnungen |
| Allgemeinstrom | Personen, Wohnungen, MEA |
| Hausmeister | MEA, Wohnungen |
| Hausreinigung | MEA, Wohnungen |
| Gartenpflege | MEA, Wohnungen |
| Winterdienst | MEA, Wohnungen |
| Versicherungsprämien | MEA |
| Kabel-TV | Wohnungen, MEA |
| Wartungskosten | MEA, Wohnungen |
| Heizkosten und Warmwasser | Aufteilung: 70-50% der Kosten nach Verbrauch 30-50% der Kosten nach Beheizter Fläche |
| Verwaltungskosten | Wohnungen, MEA |
| Rechtsberatungskosten, Versicherungsschäden, Bankgebühren, | MEA |
| Instandhaltung und Instandsetzung | MEA |
| Beitragspflicht zur Rücklage | MEA |
Da fällt mir gerade ein: Wie ist es mit Aufzügen? Auch hier gilt selbstverständlich der MEA als gesetzlicher Standard-Umlageschlüssel. Jeder muss seinen Anteil tragen, keine Ausnahmen. In bestimmten Sonderfällen können aber spezielle Umlageschlüssel sinnvoll sein.
Wenn der Aufzug z.B. nicht bis in den Keller fährt und die Bewohner im EG ihn einfach nicht benutzen (warum auch?). Die Eigentümer im DG benutzen ihn logischerweise andauernd – wer möchte schon wöchentlich die schweren Sprudelkästen bis ins DG schleppen?
Mit entsprechender Mehrheit kann die WEG einen Umlageschlüssel beschließen, um der etagenabhängigen Nutzung gerecht zu werden. In Abhängigkeit vom Einzelfall ist vom Verwalter hier sehr viel Fingerspitzengefühl gefordert. Denn Gleichbehandlung bedeutet auch, niemanden zu Unrecht von Kosten auszuschließen.
Ein Gedanke zu „Häufig verwendete Umlageschlüssel“