Vorsicht Falle? Teil 3: „Komplizierte“ Miteigentümer“

Verhaltensauffällige Miteigentümer – der Horror jedes Wohnungskäufers. Er installiert hinter seinem Türspion eine Kamera, weil Bill Gates ihn impfen und in eine Höhle verschleppen will. „Birds are not real!“ Was faselt der da? Er soll doch bitte die Kamera entfernen, damit Sie nicht auf dem Weg zur Wohnungstüre aufgezeichnet werden. Will er aber nicht. Schließlich zapft die Regierung ja sein Internet an. Die sollen zuerst aufhören, dann kommt die Kamera weg. Kopfschütteln? Sie können ihn verklagen, aber das dauert – und ändert nichts daran, dass Sie neben diesem sonderbaren Menschen wohnen.

Oder gleich mehrere? Zugegeben, richtig Verrückte Menschen findet man selten, aber vielleicht gibt es in Ihrer WEG ein paar Eigentümer, die das WEG-Recht anzweifeln, wenn es dem eigenen Geldbeutel zuwiderläuft? Haben Sie etwa einen Wasserschaden an der Decke, weil die Balkonabdichtung über Ihrer Wohnung schadhaft ist? Die rechtliche Lage ist eindeutig: Die Eigentümergemeinschaft ist zuständig und muss sanieren. Eigentlich. Aber die Antwort der umsichtigen Herrschaften lautet: „Das kann doch gar nicht sein, bisher war immer alles gut. Sie lüften nur verkehrt! Warten Sie ab, das trocknet von alleine wieder.“

Oder parkt etwa jemand auf Ihrem Stellplatz? In der Tat. Sie bitten ihn, woanders zu parken. „Nein!“, so lautet die undifferenzierte Antwort. Sie hören sich die dümmsten Argumente an: Stimmt gar nicht, ist gar nicht Ihrer, das war schon immer so, Gewohnheitsrecht und so weiter. Zwar stehen Sie im Grundbuch dieses Stellplatzes und die Rechtsprechung hat längst entschieden, dass es in Eigentümergemeinschaften kein Gewohnheitsrecht gibt. Trotzdem schaffen Sie dieses Problem nicht ohne den Miteigentümer aus der Welt. Solche Themen können weder eine Hausordnung noch ein Rechtsanwalt lösen, denn auch nach der Räumungsklage des Stellplatzes wohnen sie mit diesem Knilch unter einem Dach.

Wenn Sie das nächste Mal von Ihren Bekannten vor Eigentumswohnungen gewarnt werden, weil Heizung oder Dach erneuert werden müssen, dann wissen Sie, dass Sie gerade im falschen Film sind. Vor dem Kauf Ihrer Wohnung ist es wichtig, dass Sie sich ein Bild von der Verwaltung und von den potentiellen zukünftigen Nachbarn machen. Klingeln Sie einfach an ein paar Türen und stellen Sie sich freundlich vor. So bekommen Sie einen ersten Eindruck, wer da mit Ihnen im Grundbuch steht. Und mit den richtigen Nachbarn bekommen Sie auch jede Heizungs- oder Dachsanierung gemeinsam hin.

Schauen Sie sich vor dem Kauf auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen an. Wenn die Versammlungen sich seit Jahren im Kreis drehen und immer die gleichen Themen von einer EV zur nächsten vertagt werden, weil man die Kosten bestimmter Maßnahmen nicht wahrhaben möchte oder sich nicht einigen kann, dann wird es auch nicht besser, wenn Sie ein akutes Problem haben, bei dem Sie Unterstützung benötigen. Am Aufbau der Protokolle erkennen Sie außerdem, wie der Verwalter seinen Job macht – ob er nur Stichworte aufs Blatt schmiert, oder das Protokoll gründlich aufbereitet und mit wichtigen Anmerkungen anreichert.

Ihre wichtigste Aufgabe vor dem Kauf ist es, die „faulen Eier“ bzw. Eigentumswohnungen möglichst frühzeitig auszusortieren. Hundertprozentige Sicherheit gibt es natürlich nie – siehe das Beispiel von Familie Schmitz und Müller, aber lieber machen Sie eine gründliche Analyse vor der notariellen Unterschrift, als ein dummes Gesicht danach. Ich kann Sie beruhigen: Die meisten Eigentümergemeinschaften sind gut und die meisten Menschen verstehen das Prinzip von Geben und Nehmen.

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