Hydraulischer Abgleich bei Eigentumswohnungen – was passiert da eigentlich?

Ab 2023 müssen Ihre Heizkörper hydraulisch abgeglichen werden, wenn Sie bzw. Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mehrfamilienhaus mit mindestens 10 Wohneinheiten und zentraler Gasheizung besitzen – bzw. 6 Wohneinheiten ab 2024. Dabei werden die Heizkörper von einer Fachfirma so aufeinander eingestellt, dass alle die gleiche Wärmeenergie bekommen.

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EnSiMiMaV, so heißt die gesetzliche „Verordnung zur mittelfristigen Sicherstellung der Energieversorgung“. Sie besagt:

  1. Mehrfamilienhäuser mit zentraler Gasheizung und mehr als 10 Wohnungen müssen bis 30.09.2023 einen hydraulischen Abgleich der Heizkörper durchführen lassen.
  2. Gebäude mit mehr als 6 Wohnungen müssen ihn erst bis zum 15.09.2024 umsetzen.
  3. Wohngebäude mit 5 oder weniger Einheiten sind von der Regelung nicht erfasst.

Beim hydraulischen Abgleich werden alle Heizkörper des Gebäudes so aufeinander eingestellt, dass alle Wohnungen gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Bei älteren Systemen ist das keineswegs selbstverständlich.

Bei unregulierten Systemen ohne hydraulischen Abgleich sieht das so aus:

Die Heizung im Keller „gibt Gas“ und im Erdgeschoss kommt die Wärme mit voller Kraft an. Manchmal geben die Heizkörper selbst im abgedrehten Zustand Wärme ab. Wenn Sie im EG wohnen, schwitzen Sie und zahlen natürlich zu hohe Heizkosten, weil der Heizungszähler zu viel Energie erfasst.

Im Dachgeschoss genau das Gegenteil: Wenn Sie hier wohnen, sind Ihre Heizkörper am weitesten von der Heizung entfernt, deswegen kommt bei Ihnen so gut wie keine Wärme mehr an. Sie frieren. Gelegentlich kann es sogar vorkommen, dass auch Sie zu viel bezahlen, weil der Heizkörper voll aufgedreht ist – der Heizkostenverteiler zählt und zählt, obwohl überhaupt keine Energie ankommt.

Die Anwohner der mittleren Wohnungen sind meistens begünstigt, da es hier oft weder zu warm noch zu kalt. Oftmals hört man „aus der Mitte“, dass ein hydraulischer Abgleich gar nicht nötig sei, weil ja alles funktioniert. Das stimmt, aber auch nur aus der Sicht dieser Anwohner, weil die Energieversorgung hier relativ ausgewogen ist.

Was passiert beim hydraulischen Abgleich? Eine sachkundige Person, z.B. ein Heizungsfachbetrieb, stellt alle Heizkörper so aufeinander ein, dass sie gleichmäßig mit Wärme versorgt werden. Dazu nimmt er eine raumweise Berechnung der benötigten Heizlast vor, berechnet also für jeden Heizkörper, wie viel Energie er bekommen müsste, damit es weder zu warm noch zu kalt wird. Es werden z.B. Wärmeleistung, Wassermenge, Vorlauftemperatur, Pumpenleistung und Systemwiderstände berücksichtigt. Am Ende der Berechnungen werden die Erkenntnisse umgesetzt. Am Schluss sehen Sie, dass Ihre Heizkörper neue Ventile und Thermostate haben, und dass die Wärme für Ihre Wohnung ausreicht. Es sind nun alle Heizkörper aufeinander eingestellt.

Möglicherweise empfiehlt man Ihnen, größere Heizkörper einbauen zu lassen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Ein größerer Heizkörper hat eine größere Heizfläche und erzeugt mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur die gleiche Wärme. Bspw. 10 cm höher und 25 cm breiter können da schon viel ausmachen. Im Keller muss die Heizung nicht mehr mit z.B. 60 °C, sondern nur noch mit 55 °C Vorlauftemperatur betrieben werden. Es wird spürbar weniger Gas verbraucht und Sie sparen Kosten. Aber noch einmal: Der Austausch von Heizkörpern ist ein Sonderfall und nicht die Regel.

Am Ende sind alle Heizkörper aufeinander eingestellt und in allen Wohnungen wird es gleich warm. Sie verbrauchen von nun an etwa 10 bis 15 % weniger Heizkosten.

Damit sind wir beim finanziellen Aspekt: Die Kosten eines hydraulischen Abgleichs hängen stark von Ihrem Gebäude ab, daher sollten Sie verschiedene Angebote einholen. Meine Erfahrungswerte bei Häusern zwischen 10 und 20 Wohneinheiten liegen bei einmalig rund. 2.000 bis 4.000 EUR. Es gibt auch Preismodelle, wo z.B. 100 EUR pro Heizkörper angeboten werden, denn schließlich muss die komplexe Energieberechnung je Raum und Heizkörper vorgenommen werden. Übrigens: Die häufig im Internet kursierenden „500 EUR“ beziehen sich auf Einfamilienhäuser und kleine Zweifamilienhäuser. Für Mehrfamilienhäuser sind sie zu niedrig angesetzt.

Sie sparen von nun an ca. 10 bis 15% Heizkosten, schließlich sind die Heizkörper nun aufeinander einreguliert und verbrauchen weniger Energie. Die genaue Höhe hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Nehmen wir ein Haus mit 200.000 kWh Gasverbrauch. Eine kWh kostet derzeit rund 10 Cent, ergibt 20.000 EUR Heizkosten p.a. Bei 10% Ersparnis sparen Sie jährlich 2.000 EUR. Die Maßnahme ist nach zwei Jahren bezahlt und ab dem dritten Jahr geht die Ersparnis in Ihre Tasche.

Aber selbst, wenn es weniger als 10% sind – in ein paar Jahren haben Sie die Investition wieder raus.

Übrigens: wenn Sie planen, die Gasheizung auf eine Wärmepumpe umzurüsten, muss ein hydraulischer Abgleich unbedingt gemacht werden, weil die Wärmepumpe ansonsten nicht richtig funktioniert.

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