Es kann ja auch mal etwas schiefgehen. Nun haben Sie Ihre Eigentumswohnung gekauft. Notar, Makler und Grunderwerbsteuer sind bezahlt und Sie haben einen Kredit am Hals, der zehn Jahre läuft. Die Wohnung ist schnell vermietet, der Mieter glücklich und Sie haben jahrelange Ruhe und ein schönes Leben.
Aber manchmal entdeckt man nach dem Kauf eine unschöne Überraschung. Vielleicht haben Sie nicht gut genug hingeschaut, oder die Eigentümergemeinschaft entpuppt sich als übler Verein, wo jeder gegen jeden kämpft. Vielleicht steht eine große Sanierung an, die der Verkäufer Ihnen verschwiegen hat, die zudem auch noch per Sonderumlage finanziert werden soll. Vielleicht haben Sie einfach nicht das Geld dafür. Oder die Eigentümergemeinschaft streitet sich auf jeder Eigentümerversammlung. In manchen WEGs gibt es Vorgeschichten, die sich über Jahrzehnte hochgeschaukelt haben und nicht enden wollen. Ein Rechtsstreit nach dem anderen. Da wollen Sie nicht Eigentümer sein.
Im Nachhinein merken Sie, dass der Kauf der Eigentumswohnung keine gute Entscheidung war. In diesen seltenen Fällen ist es gut, sich schlimmstenfalls schnell wieder von der Immobilie trennen zu können.

Für fast alles im Leben gilt, dass Sie sich immer neu entscheiden können. Und zwar auch für eine Eigentumswohnung. Sie haben es vergeigt? Nicht schön, aber Sie können die Wohnung ja wieder verkaufen, vielleicht auch mit einem gewissen Verlust. Nach dem Motto: „Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.“ (Zur Erinnerung: Wir reden von Extremfällen!)
Das Problem ist dann: Sie haben einen langjährigen Kredit an der Backe. Die Bank muss Sie bei Verkauf aus dem Kredit entlassen, jedoch darf sie bei vorzeitiger Rückzahlung eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das bedeutet, Sie müssen Ersatz für die zukünftigen Zinsen leisten, die der Bank durch die Kündigung entgehen. Schließlich haben Sie einen bindenden Vertrag unterschrieben.
Je nach Zinssatz, Kredithöhe und Bank kann da schnell eine fünfstellige Summe zusammenkommen! Kredite mit langfristiger Zinsbindung sind eine der größten Hürden beim Verkauf einer Wohnung.
Es kann sinnvoll sein, zumindest am Anfang ein variabel verzinsliches Darlehen aufzunehmen. Das ist ein Darlehen mit einer Zinsbindung von nur einem Monat. Entsprechend ändert sich die Bankrate auch monatlich. Der Vorteil ist, dass Sie jederzeit die volle Summe sondertilgen können, ohne Strafe zahlen zu müssen.
Einige Wochen oder Monate später können Sie so ein Darlehen auch in einen Kredit mit 10-jähriger Zinsbindung umwandeln. Machen Sie das vielleicht ein Jahr später. Innerhalb der ersten 12 Monate merken Sie, ob die Eigentümergemeinschaft gut ist und Sie zueinander passen. Wenn alles in Ordnung ist, schreiben Sie den Zins bei Ihrer Bank auf fünf, zehn oder 15 Jahre fest. Eine solche Verlängerung ist praktisch bei allen Banken möglich.
Wenn Sie ein variables Darlehen haben, kann der Zins natürlich in beide Richtungen schwanken. Wenn er steigt, zahlen Sie eine höhere monatliche Rate. Wenn er fällt, sinkt Ihre monatliche Belastung bzw. je nach Vertragsgestaltung steigt deren Tilgungsanteil. Aber Sie können das variable Darlehen jederzeit sofort ablösen, wenn Sie merken, dass etwas mit der WEG oder mit der Wohnung nicht stimmt. Auch wenn Sie an anderer Stelle Geld verlieren sollten: Zumindest können Sie die Wohnung ohne zusätzliche Bankgebühren wieder verkaufen und Ihren Kredit zurückbezahlen

Ein Gedanke zu „Kurzlaufende Kreditzinsen: Ihre Schleudersitzoption“