WEG-Jahresabrechnung Teil 4 – Die Umlageschlüssel

Foto: Stephan Walochnik.

Die Gesamtabrechnung ist eine geordnete Übersicht der Gesamtkosten für das ganze Haus. Sie zeigt Ihnen die tatsächlich abgeflossenen Beträge, sortiert nach Kostenarten.

Ein Beispiel:

Kostenart Gesamtkosten 2025
Frisch- und Abwasser 2.200 EUR
Regenwasser 450 EUR
Müllabfuhr 1.600 EUR
Straßenreinigung 50 EUR
Allgemeinstrom 200 EUR
Hausreinigung 1.500 EUR
Gartenpflege 900 EUR
Winterdienst 200 EUR
Versicherung 1.600 EUR
Wartungskosten 330 EUR
Heizkosten 7.100 EUR
Summe Gesamthaus 16.130 EUR

In der Einzelabrechnung für Ihre Wohnung finden Sie die Höhe der Kosten, die auf Ihre Einheit entfallen. Die Beträge aus der Gesamtabrechnung werden in der Einzelabrechnung auf Ihre Wohnung umgerechnet. Das macht man mit den sog. Umlageschlüsseln.

Ein Beispiel:

Kosten Müllabfuhr/ Einheiten gesamtx Ihre Einheiten= Ihre Kosten
1.600 EUR / 1.000 MEAx 115 MEA= 184 EUR

Weil jede Kostenart einen anderen Umlageschlüssel haben kann, muss der Verwalter (bzw. dessen Software) in der Einzelabrechnung jede Kostenposition einzeln umrechnen. In der Einzelabrechnung wird dieser Rechenschritt nacheinander für sämtliche Kostenarten aufgeführt.

KostenartGesamt-kostenUmlage-schlüsselEinheiten GesamtIhre
Einheiten
Ihre Kosten
Frisch- und Abwasser2.200 EURZähler-stand4.000535294,25 EUR
Regen-wasser450 EUR MEA 1.00011551,75 EUR
Müll-abfuhr1.600 EURMEA 1.000115184,00 EUR
Straßen-reinigung50 EURMEA 1.0001155,75 EUR
Allgemein-strom200 EUR Personen 15226,67 EUR
Haus-reinigung1.500 EURMEA 1.000115172,50 EUR
Garten-pflege900 EURMEA 1.000115103,50 EUR
Winter-dienst200 EUR MEA 1.00011523,00 EUR
Versiche-rung1.600 EURMEA 1.000115184,00 EUR
Wartungs-kosten330 EUR MEA 1.00011537,95 EUR
Heiz-kosten7.100 EURHeiz-kosten 7.100815815,00 EUR
Summe gesamt:16.130 EURIhre Summe:1.898 EUR

Das WoEigG sieht als gesetzlichen Standard zur Kostenverteilung den Miteigentumsanteil (MEA) vor. Das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die aktuell gültigen Umlageschlüssel Ihrer WEG finden Sie in der Teilungserklärung bzw. in der Beschlusssammlung.

In der Teilungserklärung können Umlageschlüssel für bestimmte Kostenarten verbindlich vorgegeben sein. Außerdem können Sie auf der Eigentümerversammlung andere Umlageschlüssel beschließen, sofern niemand dadurch erheblich benachteiligt wird. Der Begriff „erhebliche Benachteiligung“ ist eine sehr schwammige Formulierung, denn es liegt ja in der Natur der Sache, dass manche Leute weniger und andere mehr bezahlen, wenn man die Umlageschlüssel ändert. Das allein reicht nicht als Grund, um die Änderung von Umlageschlüsseln zu blockieren.

Hier finden Sie Beispiele für häufig verwendete Umlageschlüssel.

3 Gedanken zu „WEG-Jahresabrechnung Teil 4 – Die Umlageschlüssel“

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