An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen Überblick über die Definitionen und die gängigsten Beispiele zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum geben:
Definition Sondereigentum:
- In der Teilungserklärung ausdrücklich benannte und nach außen hin abgeschlossene Wohnräume (Wohnungseigentum) oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) (§1 Abs. 1 WoEigG) und
- zu diesen Räumen gehörende Gebäudeteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch anderes Sondereigentum beeinträchtigt oder gemeinschaftliches Eigentum oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert werden (§5 Abs. 1 WoEigG).
- Seit der WEG-Reform des Jahres 2020 können auch Grundstücksteile (z.B. Gärten) zum Sondereigentum einer Wohnung gehören. Bis dahin konnte daran nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt werden.

Beispiele Sondereigentum:
- „Die im Grundriss (Anlage 1 zur Teilungserklärung) mit Ziffer 4 bezeichneten Wohnräume im 1.OG links. (65,40 qm)…“, einschließlich der
- nichttragenden Zwischenwände,
- Innentüren, Heizkörper,
- Decken-, Wand- und Fußbodenbeläge,
- Versorgungsleitungen ab dem Zwischenzähler bzw. ab der ersten Absperrmöglichkeit nach dem Abzweig vom Hauptstrang.
- „Die in Anlage 1 zur Teilungserklärung mit Ziffer 4 bezeichnete Gartenfläche.“
Definition Gemeinschaftseigentum:
Grundstück und Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen,
- die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch wenn sie sich im Sondereigentum befinden (§5 Abs. 2 WoEigG),
- die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (§5 Abs. 2 WoEigG) oder
- nicht zu Sondereigentum erklärt wurden.

Beispiele Gemeinschaftseigentum:
- Fassade,
- Dach,
- (Außen-) Fenster und Rollläden,
- (tragende) Wände,
- Treppenhaus,
- Zentralheizung,
- zentraler Warmwassertank,
- Gartenfläche (oft belegt mit einem Sondernutzungsrecht zugunsten einer bestimmten [Wohn-]Einheit),
- Wohnungstüren (!),
- Wasserzähler,
- Kellerflur,
- Hausanschlussraum,
- Hebeanlage,
- Aufzug,
- Hoffläche (ggf. belegt mit Sondernutzungsrechten als Stellplätze),
- Tiefgaragentor.