Manche Eigentümergemeinschaften haben entweder kein Geld oder unrealistische Vorstellungen von den Kosten, den Immobilienbesitz nun einmal mit sich bringt. Bei anstehenden Sanierungen sind sie jedes Mal schockiert über die hohen Kosten, die Handwerker heutzutage nun einmal mit sich bringen. Weil sie sich vor den nötigen Ausgaben drücken wollen, neigen manche Eigentümergemeinschaften dazu, Themen immer wieder zu vertagen, immer weitere Angebote einzuholen und sich auf den nächsten Versammlungen ständig mit den gleichen Themen zu befassen. So kommen sie niemals vom Fleck.
Wenn Sie in den Protokollen ständig und immer wieder die gleichen Themen finden, kann das bedeuten, dass die Miteigentümer nicht wissen, was sie eigentlich wollen und sich ständig um die eigene Achse drehen. Es kann aber auch bedeuten, dass der Verwalter einfach gründlich arbeitet und für ein großes Thema (z.B. eine Fassadensanierung) Beschlüsse in mehreren Stufen fassen muss (z.B. zuerst die Hinzuziehung eines Architekten zwecks Planung, Gespräche zur Meinungsfindung, anschließend Vorbereitung und Ausschreibung, zum Schluss Beschluss über die Auftragsvergabe). Schauen Sie genau hin.
Sehen Sie sich auch den Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ an. Dieser kann wertvolle Hinweise geben, wie die WEG tickt. Beschlüsse unter diesem Tagesordnungspunkt sind gesetzlich ohnehin nicht zulässig. Intention des Gesetzgebers ist, dass Sie als Eigentümer nicht plötzlich mit einem Thema überrumpelt werden, das Sie nicht absehen konnten. Wenn hier doch etwas „beschlossen“ wurde, ist es ungültig. Wenn der Verwalter es dennoch umsetzt, ist es zumeist widerrechtlich. Wenn es nicht zufällig von der Verwaltervollmacht gedeckt ist, kann es später zu Problemen führen.
Vielleicht finden Sie auch einige inhaltslose Wortmeldungen im Protokoll? Entweder ist der Verwalter ein Stenotypist, der wirklich alles mitschreibt – oder es gibt auffällige Miteigentümer, die ihn dazu gedrängt haben, ihre Worthülsen in die Mitschrift aufzunehmen. Auch hier ist wieder Fingerspitzengefühl gefragt – es muss nicht zwangsläufig ein schlechtes Zeichen sein, weil auch normale Wohnungseigentümer zuweilen ein gewisses Mitteilungsbedürfnis aufweisen und manchmal Wichtiges nicht von Unwichtigem unterscheiden können.
Zumindest kannzu viel Text unter „Sonstiges“ auf anstrengende Miteigentümer hindeuten, die die ganze Versammlung blockieren, weil sie immer wieder die schrägsten Themen thematisieren. Oder für spontane Ideen, die immer wieder erst am Abend der EV eingebracht werden. Wenn etwas nicht auf der Tagesordnung stand, der Verwalter dann auf der Eigentümerversammlung dazu gedrängt wird, es zu „beschließen“, kann das im Zweifelsfall teuer werden. Zumindest ist es rechtlich angreifbar. Diese Ungewissheit ist nicht gut.
Übrigens: Der WEG-Verwalter muss eine Beschlusssammlung führen. Dort finden Sie alle Beschlüsse der WEG in gesammelter Form und brauchen nicht unbedingt auf alle Protokolle zurückgreifen. In den Protokollen können jedoch auch Nebeninformationen enthalten sein, denn in die Beschlusssammlung müssen wirklich nur die genehmigten und abgelehnten Beschlussanträge aufgenommen werden – und nicht z.B. der „Bericht der Verwaltung“.
Weitere Hinweise suchen wir in der Jahresabrechnung:

2 Gedanken zu „Vorselektion Teil 2: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen“