Nachträgliches „Ümlügen“ von Beschlüssen. Wir möchten das Protokoll ändern!

Foto: Stephan Walochnik.

Die Logik von Beschlüssen ist einfach und simpel:

Der Beschlussgegenstand muss klar und eindeutig in der Einladung zur Eigentümerversammlung stehen. Er muss so einfach verständlich sein, dass auch ein fremder Dritter ihn versteht und nachvollziehen kann. Mehr noch, er muss in der Lage sein, per Vollmacht mit Ja oder Nein abzustimmen.

Manchmal tauchen Änderungswünsche sogar während der Eigentümerversammlung (EV) auf. Obwohl alle Eigentümer den Beschluss schon aus der Einladung kannten, bittet noch irgendwer um eine Ergänzung. Der Verwalter muss abwägen, ob er solche Ergänzungen verantworten kann. Wenn der Beschluss wesentlich verändert würde, ist eine neue Versammlung erforderlich.

Damit möchte der Gesetzgeber Ihnen nicht das Leben schwer machen. Er möchte Sie schützen, damit Sie nicht überrumpelt werden.

Sie sollen ausreichend Zeit haben, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Das schützt Eigentümer, die eine Vollmacht erteilt haben, vor dem Quasi-Verlust ihres Stimmrechts. Jedenfalls darf ein Beschlusstext durchaus im Laufe der Versammlung um unwesentliche Zusätze ergänzt werden. Dann wird dann abgestimmt. Der Verwalter zählt die Stimmen und verkündet, ob der Beschluss zustande gekommen ist.

Ein Beschluss entsteht durch Verkündung.

Was wurde am 02.03.1984 unter TOP 7 besprochen und beschlossen? Weil man im Laufe der Zeit vieles vergisst, dient das Protokoll der Dokumentation. Sie benötigen Rechtssicherheit, weil ein Beschluss für alle Ewigkeit bindend ist – auch für zukünftige Wohnungseigentümer. Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, sind Sie verantwortlich, dem Käufer wahrheitsgemäß alle Beschlüsse mitzuteilen. Daher müssen Sie Gewissheit haben, dass der verkündete Beschluss auch gültig ist.

Ein Protokoll darf nachträglich nicht geändert werden,

das wäre rechtsmissbräuchlich. Alle Eigentümer, die da waren und mit ihrer Stimme etwas entschieden haben, würden sonst rückwirkend um ihr Stimmrecht gebracht. Wieso würden Sie noch hingehen, wenn Ihre demokratische Entscheidung nachträglich geändert werden darf? Genau.

Warum das ganze Thema?

Warum sollte jemand fordern, dass das Protokoll nachträglich geändert werden soll? Es passiert gelegentlich. Bis dahin muss viel schiefgelaufen sein.

Sicherlich kann es passieren, dass ein Eigentümer einfach geschlafen hat. Weder Einladung noch Beschlusstext vorher gelesen? Meinetwegen, aber es ist unfair gegenüber den anderen Eigentümern, jetzt hervorzuspringen und Änderungen zu fordern.

Oder haben die Anwesenden auf den Verwalter eingeredet und ihn überredet, irgendwelche Ergänzungen am Beschluss vorzunehmen, die in der Einladung nicht erkennbar waren? Bei wesentlichen Änderungen hätte er ohnehin eine neue Versammlung einladen müssen. Hat er nicht gemacht? Jetzt hat er den Salat. Notfalls droht eine teure Anfechtungsklage.

Meistens gilt: Wenn der Verwalter transparent arbeitet, entsteht das Problem gar nicht erst.

Es beginnt schon mit der Vorbereitung: Der Verwalter sollte die Eigentümer schon mit der Einladung anschaulich und detailliert informieren, worum es geht. Worüber werden Sie abstimmen? Was bedeutet es? Welche Konsequenzen folgen? Wer zahlt? Und so weiter. Wenn die Eigentümer umfassend informiert sind, ist das schon die halbe Miete.

Weiter geht es auf der Versammlung. Warum sollte der Verwalter das Protokoll nicht sofort anfertigen und von zwei Eigentümern unterschreiben lassen? Sie können ganz beruhigt unterschreiben, denn es handelt sich nur um eine Art „Zeugenunterschrift“. Der Beschluss ist bereits durch Verkündung entstanden und das Protokoll dient nur der Dokumentation.

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