
Damit die WEG zahlungsfähig bleibt, laufende Kosten bezahlen und in die Rücklage einsparen kann, muss jeder Eigentümer einen monatlichen Vorschuss zahlen, genannt Hausgeld oder Wohngeld. Dieses beruht auf dem Wirtschaftsplan, einer Prognose der erwar-teten Ausgaben in Listenform, sortiert nach Kostenarten (z.B. Frischwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Versicherungsprä-mien…).
Die einzelnen Positionen werden mit den gleichen Umlageschlüs-seln auf die Wohneinheiten umgerechnet, die später auch in der Jahresabrechnung verwendet werden, z.B. nach Personenzahl, nach Miteigentumsanteil, nach Verbrauch usw.
Klar, dass der Wirtschaftsplan auch fast so aussieht wie die Jah-resabrechnung. Der Wirtschaftsplan beruht auf prognostizierten, die Jahresabrechnung auf tatsächlichen Kosten. Das ist fast der gesamte Unterschied. Ein vereinfachtes Beispiel:
| Kostenart | Gesamt- kosten | Umlage- schlüssel | Einheiten gesamt | Ihre Einheiten | Ihre Kosten |
| Wasser | 2000 | Personen | 10 | 2 | 400,00 |
| Regen- wasser | 450 | MEA | 1000 | 115 | 51,75 |
| Straßen- reinigung | 200 | MEA | 1000 | 115 | 23,00 |
| Müll- abfuhr | 600 | MEA | 1000 | 115 | 69,00 |
| Haus- meister | 6000 | MEA | 1000 | 115 | 690,00 |
| Versiche- rung | 1200 | MEA | 1000 | 115 | 138,00 |
| Heizung | 4500 | Heiz- kosten | 4500 | 900 | 900,00 |
| Summe gesamt: | 14950 | Ihre Summe: | 2271,75 | ||
| durch 12 Monate: | 189,31 |
Ergebnis ist ein jahresbezogenes Hausgeld, im Beispiel 2.271,75 EUR, bzw. monatlich 189,31 EUR.
Das Hausgeld wird praktisch immer monatlich gezahlt. Bis zur Gesetzesreform (2020) sprach der Gesetzgeber davon, dass die Zahlungen fällig werden, wenn der Verwalter diese bei den Eigentümern auf Grundlage des Wirtschaftsplans anfordert. Nach der neuen Rechtslage ist der geschuldete Betrag im Zweifel sofort fällig. Deshalb ist es sinnvoll, im Beschluss ein klares Fälligkeitsdatum zu benennen. In den meisten Fällen werden zwölf gleiche Monatsraten angefordert und gezahlt.
Der Wirtschaftsplan wird übrigens erst rechtswirksam und fällig, wenn die Eigentümerversammlung einen Beschluss gefasst hat.
Ein Gedanke zu „WEG-Jahresabrechnung Teil 2 – Wie viel muss ich überweisen?“