WEG-Jahresabrechnung Teil 1 – Kosten für alle

Foto: Stephan Walochnik.

Kann nicht jeder einfach seine eigenen Kosten tragen?

Es gab früher mal den klassischen Vermieter, dem das ganze Mietshaus allein gehört. Er empfängt jede Rechnung, die mit dem Gebäude in Zusammenhang steht. Alle Nebenkosten, sei es Wasser, Strom oder die Versicherungsprämie, bezahlt er von seinem Girokonto. Auf der anderen Seite erhält er von den Mietern Vorauszahlungen, über die er einmal im Jahr abrechnet. Natürlich muss er darauf achten, den Mietern nur umlagefähige Kosten in Rechnung zu stellen – also die gesetzlich definierten Betriebskosten. Hingegen trägt der Vermieter Bankgebühren und Reparaturkosten selbst. Es gibt immer weniger von diesen klassischen Vermietern.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Dinge komplizierter. Zwar gibt es auch hier umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten. Es gibt aber mehr als nur einen Eigentümer. Trotzdem hat das Gebäude nur einen Hauptanschluss für Wasser, die Gebäudeversicherung berechnet nur eine grundstücksbezogene Prämie und die Stadtverwaltung erhebt eine Gebühr für Niederschlagswasser.

Und wer bezahlt das alles? Alle Wohnungseigentümer abwechselnd? Nein. Zahlungspflichtiger ist stets die WEG. Sie besitzt ja eine eigene Rechtspersönlichkeit und alle „Anteilseigner“ stehen laut Gesetz dahinter. Besonders bei großen WEGs wäre das ein ordentliches Gewusel. Deswegen werden sämtliche Rechnungen an den Verwalter geschickt und er begleicht sie zu Lasten eines Bankkontos, das auf den Namen der WEG geführt wird.

Die laufenden Kosten werden durch Vorauszahlungen finanziert, genannt Hausgeld oder Wohngeld.

Darum geht es im folgenden Beitrag.

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