Um laufende Kosten bezahlen zu können, werden Finanzierungsvorschüsse erhoben, die man Hausgeld (oder Wohngeld) nennt. Für jedes Jahr stellt der Verwalter eine Prognoserechnung auf, genannt Wirtschaftsplan. Eigentlich ist es eine Liste der erwarteten Auszahlungen, sortiert nach Kostenarten (z.B. Frischwasser, Abwasser, Straßenreinigung, Versicherungsprämien…). Die einzelnen Kosten werden auf die Wohneinheiten umgerechnet, mit den gleichen Umrechnungsfaktoren, die auch in der Jahresabrechnung verwendet werden (sog. Umlageschlüssel). So errechnet der Verwalter für jede Wohnung eine monatliche Vorauszahlung, die man Wohn- oder Hausgeld nennt.
Deswegen sieht der Wirtschaftsplan auch fast so aus wie eine Abrechnung. Sie erkennen den Unterschied an der Überschrift „Wirtschaftsplan“. Ein Beispiel:
Kostenart | Gesamt- kosten | Umlage- schlüssel | Einheiten gesamt | Ihre Einheiten | Ihre Kosten |
Wasser | 2000 | Personen | 10 | 2 | 400,00 |
Regen- wasser | 450 | MEA | 1000 | 115 | 51,75 |
Straßen- reinigung | 200 | MEA | 1000 | 115 | 23,00 |
Müll- abfuhr | 600 | MEA | 1000 | 115 | 69,00 |
Haus- meister | 6000 | MEA | 1000 | 115 | 690,00 |
Versiche- rung | 1200 | MEA | 1000 | 115 | 138,00 |
Heizung | 4500 | Heiz- kosten | 4500 | 900 | 900,00 |
Summe gesamt: | 14950 | Ihre Summe: | 2271,75 | ||
durch 12 Monate: | 189,31 |
Der Wirtschaftsplan basiert immer auf einer Prognose, die sich auf das Jahr bezieht. Mit den Umlageschlüsseln (Personen, MEA, …) werden die Jahreskosten auf Ihre Wohnung umgerechnet. Ergebnis ist immer ein jahresbezogenes Hausgeld, im Beispiel 2.271,75 EUR. Die Bezahlung erfolgt trotzdem meistens monatlich, weil man das von Stromrechnungen etc. so gewohnt ist.
Bis zum Beschluss auf der Versammlung gilt diese Vorauszahlung übrigens als Entwurf. Und wann ist die Zahlung fällig? Der Gesetzgeber spricht davon, dass der Verwalter von den Eigentümern auf Grundlage des Wirtschaftsplans Zahlungen anfordert. Ein komischer Begriff. In den meisten Fällen werden jedenfalls 12 gleiche Monatsraten gezahlt.
Weil der Verwalter als Treuhänder von fremdem Vermögen fungiert, muss er den Eigentümern nach Jahresende über dessen Verwendung Rechenschaft ablegen. Dazu dient die Jahresabrechnung.
Ein Gedanke zu „WEG-Jahresabrechnung Teil 2 – Wie viel EUR muss ich überweisen?“