Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich – ein Überblick über die „EnSimiMaV“

Neben den Vorschriften bzgl. des 65%-Anteils erneuerbarer Energien in Neugeräten gibt es seit 2023 auch Vorschriften für Bestandsanlagen (betroffen sind zentrale Gasheizungen).

Das bedeutet, dass Gasheizungen in 2023 „geprüft und optimiert“ werden müssen. Außerdem muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden (Einstellen der Heizkörper). Bei Gebäuden mit 10 oder mehr WE bis Herbst 2023, bei Gebäuden mit 6 oder mehr WE erst bis Herbst 2024.

Worum geht es?

Seit ich klein bin, hat die Politik einen regelrechten Hype um Gasheizungen veranstaltet. Sie seien sauber, emissionsarm und umweltschonend. Deswegen sollten sie in allen Wohngebäuden möglichst die „dreckigen“ alten Ölheizungen ersetzen. Im Jahr 2023 werden Gasheizungen auf einmal selbst zum Kellerkind. Wir alle haben viel Geld in die „Modernisierung“ (Umrüstung) unserer Heizungen von Öl auf Gas investiert, aber nun sind sie nach heutiger Sprache „fossil“, „nicht nachhaltig“ und auch nicht „dekarbonisiert“ (stoßen also CO2 aus). Selbst wenn sich die „vorletzte Generation“ mit Sekundenkleber an ihren liebgewonnenen Gasheizungen festklebt, wir bekommen einige neue Pflichten auferlegt. Neben der Pflicht zur 65%igen Nutzung von erneuerbaren Energien gibt es „mittelfristige Maßnahmen“:

Da wir die Abhängigkeit von Russland erkennen, in die wir durch Gazprom-Aufsichtsratsmitglied Gerhard S. (79) geraten sind, werden eilig „Sofortmaßnahmen“ übers Knie gebrochen. Eine davon ist die EnSimiMaV („Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“). Der Name ist so lang, dass er von der Grammatikhilfe von Word moniert wird.

Das Ziel: Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden zur Senkung des Gasverbrauchs. „Alternativen: Keine.“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Sämtliche Maßnahmen seien der möglichst schonenden Effizienzsteigerung und Energieeinsparung dienlich.

Betroffene: Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die mit Erdgas ihre Wärme erzeugen. Das bedeutet, dass nur Gasheizungen betroffen sind.

Was ist zu tun? In Kurzform:

Wir müssen unsere Gasheizungen prüfen und optimieren lassen. Außerdem muss bei Gebäuden mit zentraler (!) Gasheizung ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Das bedeutet, dass die Heizlast berechnet wird, um alle Heizkörper im ganzen Haus aufeinander abzustimmen, damit sie gleichmäßig heizen. Das ist teuer und viele Installateurbetriebe können das gar nicht, andere sind bis Ende des Jahres ausgebucht. Trotzdem gelten folgende Fristen:

  • Bei Häusern >10 WE bis 30.09.2023,
  • bei Häusern >6 WE bis 15.09.2024
  • die erste Frist gilt auch für Nichtwohngebäude (Büros, Ämter etc.).

Ein hydraulischer Abgleich kostet um die 100 EUR pro Heizkörper, pro Haus summiert sich das schnell auf 4.000 EUR (Quelle: BMWK).

Die Rechnung:

Es lassen sich „bis zu 15%“ Energie einsparen (Quelle: Viessmann – „bis zu“ bedeutet übrigens Maximum im Optimalfall bei schlecht eingestellter Heizung) – oder eher 5-7% (Quelle: Flurfunk / Installateurbetrieb), weshalb sich die Maßnahme binnen 2 Jahren amortisieren soll (Quelle: Habeck-Ministerium). Die Rechnung geht aber nur auf, wenn die Heizung richtig schlecht eingestellt ist (=15% Ersparnis) und mehr als 13.333 EUR Gaskosten pro Jahr anfallen (15% x 2 Jahre x 13.333 EUR = 3.999,90 EUR Ersparnis).

Ausführlich:

Prüfung der Heizung (§2) bedeutet folgendes:

  1. Alle Parameter richtig eingestellt? (Das sind z.B. Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung usw.)
  2. Ist die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen?
  3. Verwendet die Heizung effiziente Pumpen?
  4. Sind alle Rohre und Armaturen wärmegedämmt?

Optimierung der Heizung (§2) bedeutet folgendes: Wenn Heizungsmonteur, Schornsteinfeger oder Energieberater schon einmal im Haus sind, sollen sie sie direkt optimal einstellen.

  1. Vorlauftemperatur möglichst absenken.
  2. Heizkurve möglichst optimieren.
  3. Nachtabsenkung / Sommerabsenkung / ggfs. Urlaubsabsenkung aktivieren.
  4. Zirkulationsläufe (Warmwasserpumpe) reduzieren.
  5. Absenkung der Warmwassertemperatur („unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes“ = Mindesttemperatur wegen Legionellen).
  6. Absenkung der Grenztemperatur, d.h. ab welcher Außentemperatur die Heizung anspringt.

Hydraulischer Abgleich (§3):

Für Gebäude mit zentraler (!) Gasheizung (also Heizung im Keller für alle) muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden. Man stellt die Heizkörper aufeinander ein, damit nicht die Kellerwohnung die ganze Wärme abbekommt, während es im DG kalt bleibt.

Kosten:

Der hydraulische Abgleich kostet rund 100 EUR pro Heizkörper bzw. rund 4.000 EUR pro Gebäude (je nach Größe), so steht es auch in der Gesetzesbegründung. (Merke: „Alternativen: Keine“). Was wird gemacht?

  1. Raumweise Heizlastberechnung,
  2. Prüfung und Optimierung der Heizflächen (je größer ein Heizkörper / Heizfläche, desto geringer die Vorlauftemperatur, desto geringer der Gasverbrauch),
  3. Durchführung hydraulischer Abgleich (d.h. Einstellung der Heizkörper aufeinander),
  4. Anpassung (=Senkung) der Vorlauftemperatur der Heizung.

Härtefall: Eigentumswohnungen mit Gasetagenheizung

„Wer keinen Umsatz macht, ist noch lange nicht pleite“. Mit diesen oder ähnlichen Worten imponierte Star-Betriebswirt und Wirtschaftsminister Robert Habeck vor kurzem dem Publikum einer Talkshow. Als Bezieher konjunkturunabhängiger Bezüge nimmt er es nun mit der SHK-Branche auf und verordnet ihr eine Hauruck-Aktion, die sich gewaschen hat, um sie auf die neue Deutschlandgeschwindigkeit einzuschwören. Wird sein Entwurf beschlossen, dürfen ab Januar 2024 keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr neu eingebaut werden.

In Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen wird das zum Problem. Wenn in jeder Eigentumswohnung eine eigene Heizung verbaut ist, müssen sich viele unterschiedliche Besitzer abstimmen. Dieser Heizungstyp läuft mit 100% fossilen Energien – und somit gar nicht regenerativ. Wie sollen die einzelnen Wohnungen den 65%-Anteil schaffen? Ohne Dach (solar) oder Garten (Geothermie) ist es den Wohnungseigentümern nur schwer möglich, die Gasetagenheizung zu 65% mit erneuerbaren Energien zu ergänzen. Da diese Heizungsform zudem weit verbreitet ist, soll in solchen Gebäuden eine Härtefallregelung greifen:

  • Die Pflicht, zu 65% „erneuerbar“ zu heizen, entsteht in diesen Häusern frühestens, wenn die allererste Gasetagenheizung kaputt geht.
  • Dass nicht alle übrigen Eigentümer sofort etwas ändern, hat der Gesetzgeber verstanden, daher soll es drei Jahre Zeit geben, um zu überlegen, ob man auf eine zentrale Heizung mit 65% erneuerbaren Energien umsteigen möchte.
  • Offenbar kennt der Gesetzgeber sich inzwischen aus, denn: Wenn die WEG bis dahin keine Entscheidung trifft, bekommt sie weitere drei Jahre Zeit, um das gleiche nochmal zu überlegen.
  • Nachdem die erste Gasetagenheizung kaputtgeht, hat man also sechs Jahre Zeit, um zu überlegen, wie man 65% erneuerbare Energien zentral oder dezentral erreichen möchte.
  • Was der Entwurf (zumindest bisher) offenlässt: Bis dahin kann man weiterhin mit normalem Erdgas weiterheizen, das gilt auch für denjenigen, dessen Heizung jetzt kaputt ist. Vielleicht denkt sich Minister Habeck: „Dass eine Heizung kaputt ist, heißt ja nicht, dass sie nicht mehr funktioniert“.
  • Witzig ist der Vorschlag im Konzeptpapier des Ministeriums, sich für die Übergangszeit ein gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen. Vielleicht ist bei den Mietern im Bundestag bisher noch nicht angekommen, dass so ein Gerät sich nicht von selbst einbaut.

Jedenfalls kommt auf WEGs mit Gasetagenheizungen ein größeres Problem zu, was spätestens sechs Jahre nach Ausfall der ersten Heizung gelöst werden muss – höchstwahrscheinlich durch Umstieg auf eine Zentralheizung mit erneuerbaren Energien.

Deutschland: Heizen mit 65% erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung möchte im Laufe des April 2023 im Gebäudeenergiegesetz GEG verankern, dass Gebäude ab 2045 keine CO2-Emissionen mehr verursachen. Sie sollen bis dahin also zu 100% mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

Als Zwischenschritt ist geplant, dass ab Januar 2024 beim Neueinbau von Heizungen die Heizenergie mindestens zu 65% aus erneuerbaren Energien gewonnen werden muss. Es geht um den Einbau neuer Heizungen in bestehende Wohngebäude. Alte Heizungen müssen nicht sofort rausgerissen werden. Sie dürfen sie weiter betreiben und auch reparieren lassen. Ihre Lebensdauer bleibt – wie bisher – begrenzt: Fossile (Öl- und Gas-) Heizungen muss man nach 30 Jahren tauschen lassen.

Wir reden immer noch vom Neueinbau einer Heizung – und nicht davon, was mit bestehenden Heizungen zu passieren hat. Diese haben 30 Jahre Lebensdauer.

Wie bekommen Sie den Anteil von 65% erneuerbaren Energien hin? –  „Technologieoffenheit“ bedeutet, dass man selbst entscheiden kann, wie man die 65% erneuerbare Energien erreichen möchte – ob mit Fernwärme, Wärmepumpe oder grünen Gasen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sieht u.a. folgende Optionen vor:

  1. Für Neubau oder Bestandsgebäude:

Fernwärme:

Anschluss an ein „Wärmenetz“: Sie kennen den Begriff vermutlich als „Fernwärme“. Wenn die Stadtwerke Düsseldorf durch Müllverbrennung sowieso anfallende Abwärme erzeugen und die Gebäude der Umgebung dann über Rohrleitungen mit Warmwasser und Heizungsenergie versorgen, spricht man von einem Wärmenetz.

Somit delegieren Sie als Wohnungseigentümergemeinschaft die Wärmeerzeugung an professionelle Firmen und sparen sich die eigene Heizung. Ohne Heizung haben Sie auch weniger Wartungskosten, aber: Sie sind an den Vertragspartner gebunden. Wenn er die Preise erhöht, können Sie nicht mal eben so wechseln. In den Medien wird manchmal die intransparente Preisgestaltung kritisiert. Trotzdem haben Sie das „Erneuerbare Energien“-Thema damit dauerhaft vom Hals, weil man annimmt, dass der Versorger diese einsetzt. Ihr Gebäude hat die Quote von 100% erreicht. (Die Anbieter müssen bis 2030 eine Quote von 50% erneuerbarer Energien erreichen und bis 2045 sogar 100%.)

Wärmepumpe:

Sie ist eine reine Stromheizung und bezieht ihre Energie aus der Umgebung (v.a. Außenluft oder Erdwärme). Weil man annimmt, dass Sie bald nur noch reinen Ökostrom beziehen, werden auch hier 100% erneuerbare Energien unterstellt und Sie haben Ihr Ziel erreicht. Das Problem ist, dass Gebäude mit Heizkörpern in den kalten Wintertagen meist mit einer Wärmepumpe nicht auskommen und eine zusätzliche Heizquelle benötigen (z.B. eine Gasheizung als sog. Spitzenlastkessel).

Giftiger grüner Stromfresser. Man darf bei dem ganzen Rummel um Wärmepumpen nicht vergessen, dass sie sehr viel Strom brauchen, um die Umgebungsenergie zu Wärme zu machen. Ein Wirkungsgrad von 2,5 sagt bspw., dass man 10.000 kWh Strom benötigt, um 25.000 kWh Wärme (also das 2,5-fache) zu erzeugen. Ein kWh Strom kostet aber auch deutlich mehr als ein kWh Gas. Aber Strom soll ja in Zukunft „ganz unfossil“ zu 100% aus erneuerbaren Energien hergestellt werden.

Leider wird nur am Rande darüber berichtet, dass viele Wärmepumpen PFAS als Trägermedium enthalten (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Diese Substanzen sind giftig und krebserregend, verflüchtigen sich nicht und bauen sich in der Natur auch nicht von selbst ab. Solange kein Leck in der Wärmepumpe ist – kein Problem. Ein Deja-Vu aus den 1960-Jahren, in denen Asbest als „modernes Wundermittel“ gefeiert wurde? Das natürlich vorkommende Material war hitzebeständig, zugfest, korrosionsfrei und einfach zu verarbeiten, wurde Asbest seinerzeit beworben.

Weil eine Wärmepumpe im Einzelfall auch mal 50.000 EUR kosten kann, rechnet die Politik damit, dass sich Contracting- und Mietmodelle durchsetzen. Das würde bedeuten, dass Ihnen Ihre Heizung nicht gehört und Sie an einen Anbieter gebunden sind, dem Sie monatlich eine feste Rate bezahlen.

Stromdirektheizung:

Darunter versteht man „bessere Heizöfen“. Sie werden daher auch nur für besonders gut gedämmte Häuser empfohlen.

2. Für Bestandsgebäude

Biomasse, z.B. Einbau einer Pelletheizung:

Eine Art moderner Holzofen. Für die ganzen Pellets brauchen Sie aber Lagerfläche, ähnlich früher dem Öltank. Nach derzeitigem Stand wird auch bei Pelletheizungen vom Staat eine 100%ig erneuerbare Energiequelle ohne weiteren Nachweis angenommen, sagt die FAQ-Seite des Habeck-Ministeriums. Man rechnet zudem mit steigenden Preisen beim Brennstoff.

Grüne Gasheizung:

Ja, auch das geht. Sie bauen sich einfach eine neue Gasheizung ein. Man kann neue oder bestehende Gasheizungen nämlich (> 65%) mit „grünem Gas“ betreiben. Im Einzelnen nennt das BMWK

  • Nachhaltiges Biomethan,
  • biogenes Flüssiggas,
  • grünen Wasserstoff.

Gasförmige Brennstoffe, die in verschiedenen Herstellungsverfahren aus erneuerbaren bzw. regenerativen Energiequellen gewonnen werden. Sie versorgen Gasheizungen mit regenerativer Energie. So gibt es z.B. Wasserstoff, der aus Wasser und (Windkraft-) Strom hergestellt wird. Weil im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr solche Brennstoffe ebenfalls benötigt werden und dort kaum zu substituieren sind, rechnet man langfristig mit sehr hohen Preisen aufgrund hoher Nachfrage und verknapptem Angebot. So denkt zumindest die Politik, die diese Variante möglichst unattraktiv machen möchte: Vermieter sollen den Aufpreis ggü. dem Gas-Grundversorgungspreis alleine tragen und oberhalb dieser Grenze nicht auf die Mieter umlegen können. Der Gas-Grundversorgungspreis liegt derzeit bei ca. 12 Cent / kWh. man rechnet aber damit, dass die Herstellungskosten von grünem Wasserstoff langfristig von ca. 16 Cent auf 9 Cent / kWh fallen werden. Die Wette könnte man eingehen, oder?

Jedenfalls können Gasheizungen und sogar neue Gasheizungen auch nach 2045 weiter betrieben werden, wenn sie mit grünen Gasen heizen.

Hybridheizung:

Wenn ein älteres Gebäude z.B. noch Heizkörper und keine Fußbodenheizung hat, reicht eine Wärmepumpe oft nicht aus, um das Gebäude in den kalten Wintertagen zu heizen. Man könnte die mit erneuerbaren Energien (Strom) betriebene Wärmepumpe mit einer „kleinen“ Gasheizung koppeln, die nur zu den Extremzeiten arbeiten muss. Daher spricht man von einem „Spitzenlastkessel“. Andere Varianten einer Hybridheizung sind z.B. Gasheizung plus Solarkollektoren, Gasheizung plus Pelletheizung, Wärmepumpen plus Photovoltaik usw.

Generell können Hybridheizungen nur eine Übergangslösung sein, denn bis 2045 werden alle Heizungen zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Härtefälle:

In seinem Konzeptpapier spricht das Ministerium noch von verschiedenen Härtefällen, bei denen man i.d.R. erst später auf erneuerbare Energien umsteigen darf. Dazu gehören Denkmalgeschützte Immobilien, Fernwärmenetze, die noch nicht fertiggestellt, aber schon weit geplant sind, Gasetagenheizungen (siehe separater Artikel) und die Heizungshavarie:

Wenn Ihre Gaszentralheizung von heute auf morgen vollständig kaputt geht, spricht man von einer Heizungshavarie.

Bei allem Ärger bekommen Sie immerhin eine Fristverlängerung von 3 Jahren, um die 65%-Quote zu erfüllen. Bis dahin schlägt die Politik „zum Beispiel“ den Einbau von gebrauchten Gas- oder Ölheizungen als Übergangslösung vor. Vermutlich gibt es in Berlin keine Immobilieneigentümer, oder hat noch nie die Rechnung einer neuen Heizung gesehen, denn: Die Lohnkosten machen oft einen sehr großen Teil einer solchen Rechnung aus. Keiner kauft mal eben eine gebrauchte Heizung bei Ebay und baut sie selbst ein. Innerhalb von drei Jahren hat man jedenfalls Zeit, die Heizung mit 65% erneuerbaren Energien zu ergänzen, zur Hybridheizung umzubauen oder danach als Spitzenlastkessel (z.B. in Kombination mit einer Wärmepumpe) zu verwenden. Ebenfalls höchst interessant sind die politischen Gedanken, dass sich „ein Mietmarkt für Heizungen“ entwickeln wird. Dann gehört der Kessel nicht einmal Ihnen.

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