Woran Lohnt sich das? Teil 4: Die Betriebskosten

Die Betriebskosten, die Sie von Ihrem Mieter erhalten, sind ein durchlaufender Posten. Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, sind diese im monatlichen „Hausgeld“ (oder „Wohngeld“) enthalten, das Sie an die WEG überweisen. Dazu komme ich im darauffolgenden Artikel.

Betriebskosten sind alle Kosten, die durch den laufenden Betrieb eines Gebäudes entstehen, z.B. Niederschlagswasser, Versicherungsprämien, Hausmeister oder die Wartung des Aufzugs. Es gibt eine gesetzliche Obergrenze. Sie dürfen nur das an den Mieter weitergeben, was in der sog. BetrkVO (Betriebskostenverordnung) steht. Also keine Reparaturen, Fassadenanstriche und so weiter. Ungeachtet der Obergrenze gelten die Regelungen des Mietvertrags. Wenn bereits ein Mietverhältnis besteht, schauen Sie unbedingt nach, ob im Vertrag keine Befreiungen oder Ausschlüsse bestimmter Betriebskosten ausgehandelt wurden.

Weil sie Betriebskosten an den Mieter weitergeben können, ist der Stellenwert meistens weniger wichtig. Anders bei Leerstand, denn in diesen Monaten müssen Sie selbst bezahlen. Genau wie bei der Kaltmiete müssen Sie sich also überlegen, mit wie viel Leerstand Sie kalkulieren: Die Wohnung ist bereits langfristig vermietet und es sieht auch nicht danach aus, dass der Mieter bald auszieht? Dann können Sie natürlich mit vollen 12 Monaten rechnen. In allen anderen Fällen sollten Sie auch potenzielle Leerstände einkalkulieren. Ich persönlich rechne oft mit einem halben Monat Leerstand pro Jahr, also mit 11,5 Monatsmieten. Passt diese Zahl auch zu Ihrer Situation? In einer strukturschwachen Region mit viel Wegzug sind vielleicht zwei Monatsmieten angebrachter, während Sie in Metropolregionen wie München oder Köln aufgrund der enormen Nachfrage mit überhaupt keinem Leerstand rechnen müssen

Sie finden die Betriebskosten der Vergangenheit in den alten WEG-Abrechnungen. Die sehen zwar bei jeder Hausverwaltung etwas anders aus, aber meistens sind sie als „[auf den Mieter] umlagefähige Kosten“ gekennzeichnet.

Daneben gibt es noch die „Grundsteuer B“, die nicht über die WEG abgerechnet, sondern von Ihrem privaten Konto abgebucht wird.

Vorsicht Falle!

Obwohl der Mieter grundsätzlich alle Betriebskosten tragen muss, können extrem hohe Kosten (verursacht durch aufwändige Gebäudetechnik) den Mieter abschrecken, sodass er den Mietvertrag gar nicht erst unterschreibt, siehe Artikel Ältere Gebäude müssen keine schlechten Investitionsobjekte sein.

Foto: Stephan Walochnik

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