Vorselektion Teil 2: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen

Vielleicht wurden bestimmte Themen in den letzten Versammlungen immer wieder (ergebnislos) thematisiert – und am Ende doch vertagt. Es kann darauf hindeuten, dass die Miteigentümer nicht wirklich wissen, was sie wollen und sich ständig um die eigene Achse drehen. Es kann aber auch bedeuten, dass der Verwalter einfach gründlich arbeitet und für ein großes Thema (z.B. eine Fassadensanierung) mehrstufige Beschlüsse fassen muss (z.B. bei Hinzuziehung eines Architekten).

Schauen Sie sich den Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ genauer an. Dieser TOP kann ebenfalls wertvolle Hinweise geben, ob es in der WEG ein paar Knallfrösche gibt. Hier darf man eigentlich gar keine Beschlüsse fassen, obwohl das manche Eigentümer nicht wissen oder einsehen wollen (siehe hier).

Vielleicht finden Sie inhaltslose Wortmeldungen bestimmter Eigentümer im Protokoll? Entweder ist  der Verwalter ein Stenotypist, der wirklich alles mitschreibt – oder es gibt … verhaltensauffällige Miteigentümer, die ihn dazu gedrängt haben, ihre mentalen Blähungen in die Mitschrift aufzunehmen. Auch hier ist wieder Fingerspitzengefühl gefragt – es muss nicht zwangsläufig ein schlechtes Zeichen sein, weil auch sympathische Wohnungseigentümer zuweilen ein etwas erhöhtes Mitteilungsbedürfnis aufweisen 🙂 Und auch die liebsten Mitmenschen können manchmal wichtiges nicht von unwichtigem unterscheiden.

Zumindest kann zu viel Text unter „Sonstiges“ auf anstrengende Miteigentümer hindeuten, die die ganze Versammlung blockieren, weil sie die schrägsten Themen thematisiert haben möchten, was ihnen natürlich erst am Abend der EV einfällt.

Manchmal schreibt der Verwalter im Punkt „Sonstiges“ auch von sich aus Hinweise zwischen die Zeilen, aus denen Sie vielleicht herauslesen können, dass zwischen manchen Eigentümern unterschwellige Aggressionen bestehen.

Übrigens: Der WEG-Verwalter muss (bzw. musste bis zur 2021er WEG-Reform) eine Beschlusssammlung führen. Dort finden Sie alle Beschlüsse der WEG in gesammelter Form.

Weitere Hinweise suchen wir in der Jahresabrechnung:

Foto: Stephan Walochnik

2 Gedanken zu „Vorselektion Teil 2: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen“

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